Bearbeitungszeiten

Mit dem Abschluss eines Suppotvertrages garantiert joinApps folgende Bearbeitungszeiten bei Störungen.
Dabei gelten als Werktage Montag bis Freitag ohne allgemeine und kantonale Feiertage des Kantons Zürich.

Störungsmeldung

Entgegennahme einer Störungsmeldung über das zur Verfügung stehende Meldesystem:

  • Internet: support.joinapps.com oder per Email an joinsupport@joinapps.com
  • Telefon: in dringenden Notfällen oder bei Ausfall des Meldesystem an Werktagen 08.00-18.00
Störungsbearbeitung

Bestätigung der Störungsmeldung und Beginn der Störungsbearbeitung innerhalb folgender Fristen:

bei Betrieb verhindernden Fehlern[1]:

  • wenn Fehlermeldung bis 12.00 Uhr (mittags) bei joinApps eintrifft, spätestens am nächsten Werktag;
  • wenn Fehlermeldung nach 12.00 Uhr (mittags) erfolgt, spätestens am übernächsten Werktag.

bei erheblich Betrieb behindernden Fehlern:

  • binnen angemessener Frist ab Meldung, je nach Schwere der Beeinträchtigung.

Behebung der Störung im Rahmen des technisch Machbaren und dem ursprünglich implementierten Funktionsumfang. Andernfalls erfolgt eine Anweisung zur Umgehung des Störfalles. Die Störungsbearbeitung erfolgt über den zur Verfügung gestellten Datenfernzugang.

[1] Eine Störung gilt als Betrieb verhindernd, wenn der Fehlerfall fortlaufend eintritt,  keine Umgehungsmöglichkeit dafür besteht und der Kundenprozess somit in keiner Weise mehr ausgeführt werden kann.